Stiftshaus Gladbeck      

Home     Kontakt / Anfahrt     Impressum

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung wird von jemandem ins Leben gerufen, der sich mit einem bestimmtem Geldbetrag oder seinem Vermögen langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren möchte.

Dazu trennt derjenige, der eine Stiftung gründet (errichtet), sich für immer von diesem Geldbetrag oder seinem Vermögen, das dann zu dem sogenannten Stiftungskapital wird. Dieses Stiftungskapital muß von der Stiftung sicher und gewinnbringend angelegt werden, denn seine Erträge (Zinsen, Dividenden, Mieten etc.) werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben, den der Stifter zuvor festgelegt hat. In der Regel muß das Stiftungskapital für immer erhalten bleiben. Denn eine Stiftung hat sogenannten Ewigkeitscharakter und kann normalerweise nicht aufgelöst werden.

Der vom Stifter festgelegte Stiftungszweck ist dauerhaft festgelegt und darf im Wesentlichen nicht verändert werden. Der Staat hat genau vorgegeben, wann eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird. Durch die darauffolgende Anerkennung seitens des Finanzamtes wird die Stiftung dann auch steuerlich begünstigt. Das bedeutet, daß sie in weiten Bereichen von Steuerabgaben befreit ist, und daß jene, die sie mit Spenden und Zustiftungen unterstützen, diese steuerlich absetzen können.

Weitere Informationen gibt es beim
Bundesverband Deutscher Stiftungen

oder auch beim Forschungsinstitut für Stiftungsgründung und Stiftungsrecht in den
100 Fragen und Antworten zum Thema Stiftung.

Wappen Pfarrer Brachthäuser-Stiftung