Spende / Zustiftung
Was ist der Unterschied zwischen „Spende“ und „Zustiftung“?
Wenn jemand die Tätigkeit einer gemeinnützigen und steuerbegünstigten Einrichtung – hier der Pfarrer Brachthäuser-Stiftung – mit
einem Geldbetrag unterstützen möchte, so ist dies auf zweierlei Weise möglich.
Zum einen durch eine „Spende“. Diese wird von der Stiftung zeitnah – das heißt bis zum Ende des Folgejahres – für den Stiftungszweck ausgegeben.
Zum anderen durch eine „Zustiftung“. Diese wird von der Stiftung zu 100 Prozent eingesetzt, um den Vermögensstock, das sogenannte Stiftungskapital, zu erhöhen. Die Zinsen und Dividenden, die aus diesem Stiftungskapital erzielt werden, werden wiederum verwendet, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Spenden und Zustiftungen sind für den Geber steuerlich absetzbar; Zustiftungen in höherem Maße als Spenden.
Spendenkonten
Bank im Bistum Essen
für Spenden:
Konto: 121 94 013
IBAN: DE21 3606 0295 0012 1940 13
für Zustiftungen:
Konto: 121 94 412
IBAN: DE15 3606 0295 0012 1944 12
BLZ: 360 602 95
BIC: GENODED1BBE